Was dir zusteht – und was du kritisch abwägen solltest
(inkl. Regelungen in Bayern, §35a SGB VIII, LRS-Test, Dyskalkulie)
Wenn Schule zur Kraftprobe wird – und was wirklich zählt
Du spürst, dass dein Kind in der Schule alles andere als „faul“ ist? Dass Lesen, Schreiben oder Rechnen bei euch mehr Kraft kostet als bei anderen? Willkommen im echten Leben vieler Familien – und mitten im Thema Nachteilsausgleich (und, je nach Bundesland, Notenschutz).
Als Lerncoach, Trainerin und selbst betroffene Mama weiß ich: Es gibt keinen einfachen Weg – aber es gibt Klarheit und echte Lösungen.
Orientierung im Förderdschungel – was Eltern wirklich wissen wollen
In diesem Artikel kläre ich für Euch folgende Fragen:
- Was ist Nachteilsausgleich – was ist Notenschutz?
- Was ist bei Prüfungen und Zeugnissen wichtig?
- Wo kannst du einen LRS-Test machen bzw. eine LRS-Diagnose bekommen (und was unterscheidet Schulpsychologe vs. Kinderpsychiatrie)?
- Was brauchst du fürs Jugendamt nach §35a SGB VIII – und warum du Diagnosen auch kritisch betrachten solltest (Stichwort: „seelische Behinderung“, Versicherungen, PKV/BU)?
- Welche Fördermaßnahmen helfen wirklich – und wo kann Förderung sogar „nach hinten losgehen“?
Wichtig: Schulrecht ist Ländersache. Die Grundlogik ist ähnlich, aber Details unterscheiden sich. Für Bayern findest du einen eigenen Zusatz mit konkreten Paragrafen unten im Text.
Hinweis: Dieses Dokument ist eine fundierte Zusammenfassung, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.
LRS: Wenn Anstrengung nicht reicht – und der Stempel trotzdem nicht bleibt
Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) bedeutet: Dein Kind gibt sein Bestes – und trotzdem bleibt das Lesen und Schreiben mühsam. Die Kultusministerkonferenz betont seit Jahren, wie entscheidend frühe Förderung und passende schulische Unterstützung sind.
Ein LRS-Test ist kein Stempel fürs Leben, sondern manchmal der Türöffner zu besseren Bedingungen. Aber: Die Wahl der Diagnostik kann später Nebenwirkungen haben (siehe unten).
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Nachteilsausgleich versus Notenschutz – Zwei Wege, die alles verändern
In den Schulregelungen werden meist zwei Dinge unterschieden:
A) Nachteilsausgleich (NTA)
Nachteilsausgleich heißt: Die Leistung wird weiterhin nach den gleichen fachlichen Anforderungen bewertet, aber die Bedingungen werden so angepasst, dass das Kind sein Wissen/Können zeigen kann (z. B. mehr Zeit, andere Darbietungsform). Der Grundsatz „keine Änderung der Leistungsanforderungen“ ist zentral.
Typische Idee: „Gleiche Anforderungen – fairere Rahmenbedingungen.“
Beispiele für NTA:
- Zeitverlängerung bei Arbeiten/Tests
- Mehr Pausen, Aufgaben in Etappen
- Separater/ruhiger Raum, reduzierte Ablenkung
- Aufgabenstellung zusätzlich mündlich erklärt
- Vergrößerte Schrift, klarere Struktur
- Reduzierung der Schreibmenge, ohne den Kompetenzkern zu senken
- Vorlesefunktion, Audio-Dateien oder Vorlesen von Aufgaben
- Computer/Tablet für Texteingabe
- Mündliche statt schriftliche Leistungserhebung
Wichtig: Ein Nachteilsausgleich ist immer einzelfallbezogen, wird dokumentiert und regelmäßig überprüft.
B) Notenschutz / Abweichung von der Leistungsbewertung
Hier wird die Bewertung bestimmter Teilaspekte (z. B. Rechtschreibung) ganz oder teilweise ausgesetzt bzw. anders gewichtet. Das ist stärker eingreifend, weil es die Benotungsgrundsätze betrifft.
Typische Idee: „Bestimmte Defizite sollen die Note nicht (oder weniger) drücken.“
Typische Notenschutz-Beispiele bei LRS:
- Rechtschreibung wird nicht oder geringer bewertet (auch in Sachfächern, abhängig vom Land)
- Vorlesen wird nicht bewertet bei Lesestörung
- Teilnoten (Lesen/Schreiben) werden zeitweise ausgesetzt und stattdessen verbal beschrieben (häufiger in der Grundschule)
Achtung Abschlussprüfungen:
Je näher Abschlussprüfungen und Oberstufe, desto mehr wird Notenschutz eingeschränkt oder ist nicht mehr vorgesehen – während NTA (Rahmenbedingungen) meist erhalten bleibt.
Wichtig: Notenschutz kann helfen, birgt aber auch das Risiko, dass Leistungslücken einfach „ausgeblendet“ werden.
Bundesländer unterscheiden sich – was heißt das in der Praxis?
Deutschland hat keine einheitliche LRS-Nachteilsausgleich-Regel. Unterschiede gibt es bei:
- Begriffen & Verfahren (NTA/Notenschutz/Abweichung)
- Voraussetzungen (welche Diagnostik/Atteste anerkannt werden)
- Maßnahmenkatalogen (was explizit genannt ist)
- Zeugnisvermerken (ob und wie Notenschutz im Zeugnis erscheint)
- Geltung in Abschlussprüfungen
Als Orientierung dienen u. a. KMK-Empfehlungen (Rahmenlogik), aber die Umsetzung liegt beim Land.
Bayern im Fokus: typische Regel-Logik und Besonderheiten
Bayern unterscheidet klar zwischen individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz (siehe ISB-Handbuch).
- Antrag & Unterlagen: NTA/Notenschutz setzt i. d. R. schriftlichen Antrag und fachliche Unterlagen voraus.
- Diagnosen: können durch Schulpsycholog:innen, Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder entsprechend qualifizierte Therapeut:innen erfolgen.
- Nachteilsausgleich: z. B. verlängerte Bearbeitungszeit
- Notenschutz: z. B. keine Bewertung des Vorlesens, Verzicht auf Rechtschreibbewertung
- Zeugnisbemerkung: In Bayern ist das Thema „Zeugnisvermerk bei Notenschutz“ besonders sensibel und wurde öffentlich diskutiert (Bezug: Art. 52 BayEUG)
Wer kann eine „offizielle“ LRS-Testung machen?
- Schulische Diagnostik / schulpsychologische Abklärung:
Schulpsycholog:innen können schulbezogen testen und beraten –
Fokus: pädagogische Fragestellung (Förderbedarf, Maßnahmen, ggf. Grundlage für NTA/Notenschutz).
In Bayern ist Schulpsychologie als Diagnosestelle anerkannt. - Medizinisch-klinische Diagnostik (ICD):
Eine medizinische Diagnose erfolgt durch Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie oder entsprechend qualifizierte Psychotherapeut:innen.
(wichtig bei zusätzlichen Belastungen oder wenn es um Leistungen nach §35a geht)
Praxis-Tipp:
Für schulische Maßnahmen reicht oft eine schulpsychologische/ schulfachliche Stellungnahme oder ein therapeutisches Gutachten.
Für Eingliederungshilfe/medizinische Einordnung (z. B. nach ICD, bei starkem Leidensdruck/Komorbiditäten) ist der Weg über Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie häufig der „offiziellste“ klinische Rahmen.
Prüfungen & Zeugnisse: Was auf dem Papier steht – und was wirklich zählt
- Nachteilsausgleich (z. B. mehr Zeit) ist meist problemlos auch in Prüfungen möglich.
- Notenschutz (Nichtbewerten von Teilen) ist bei Abschlüssen heikel, da im Zeugnis ein Vermerk stehen kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 klargestellt, dass solche Bemerkungen im Abiturzeugnis grundsätzlich zulässig und teils sogar geboten sind (bundesverfassungsgericht.de).
Mein Rat als Eltern-Kompass: Denk immer ein paar Schritte weiter – nicht nur an die nächste Deutscharbeit, sondern auch an Abschlusszeugnisse und Bewerbungssituationen.
Vorteile:
- Dein Kind kann zeigen, was es kann – ohne dass ein Fehler alles kaputt macht.
- Weniger Druck = weniger Angst, weniger Frust.
- Das Selbstbild stabilisiert sich: „Ich bin nicht dumm, ich brauche nur faire Bedingungen.“
Nachteile:
- Stigma- oder Nachfragen-Risiko, wenn Notenschutz im Zeugnis steht.
- Trügerische Beruhigung: Manche ruhen sich auf „Ausgleich“ aus.
- Lesen & Schreiben bleiben Schlüsselkompetenzen – egal, wie viel KI & Co im Alltag helfen.
Jugendamt & §35a SGB VIII: Die große Hoffnung – und was wirklich dahintersteckt
Leistungen nach §35a SGB VIII gibt es nur, wenn eine seelische Beeinträchtigung die Teilhabe am Leben erschwert oder unmöglich macht.
Das heißt: Nicht die LRS allein, sondern deren seelische Folgen (z. B. massive Ängste, Rückzug, psychosomatische Beschwerden) sind entscheidend.
Das Bayerische Landesjugendamt verlangt:
- Nachweis der Teilleistungsstörung (LRS/Dyskalkulie)
- Nachweise über die Teilhabe-Beeinträchtigung
- Fachärztliche/gutachtliche Stellungnahme nach §35a Abs. 1a (BLJA 2024)
Kritisch hinterfragen:
Um Leistungen aus §35a zu bekommen, muss oft eine seelische Diagnose gestellt werden – das kann sinnvoll, aber auch belastend sein. Viele Familien fühlen sich gedrängt, eine psychische Diagnose „auf Papier“ zu bekommen, nur um Förderung zu sichern.
Diagnosen & Versicherungen: Die oft unterschätzte Nebenwirkung
Versicherungen fragen oft bei Anträgen gezielt nach Diagnosen, auch nach Beratungen/Untersuchungen
Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen sind psychische Vorerkrankungen ein häufiger Ausschlussgrund.
Mein Tipp aus Erfahrung:
Bevor du dich für §35a „hinein diagnostizieren“ lässt: Prüfe, was dein Kind wirklich braucht – und welcher Weg die geringsten Nebenwirkungen hat.
Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie weist ausdrücklich darauf hin, dass Krankenkassen Lerntherapien meist nicht übernehmen – Kosten müssen oft anders geregelt werden (bvl-legasthenie.de).
Dyskalkulie: Wenn Rechenschwäche zur „Grauzone“ wird
Bei Rechenschwäche gibt es weniger klar geregelte Unterstützung als bei LRS.
In Bayern ist das besonders spürbar – hier braucht es oft noch mehr Gespräche, individuelle Lösungen und eine gezielte Förderung, weil „Ausgleich“ im Mathebereich nicht überall sauber definiert ist.
Was wirklich hilft: Wege aus der Sackgasse
1. Schulische Maßnahmen – aber mit Plan
- Nutze Nachteilsausgleich gezielt: Zeit, Struktur, Vorlesen – was deinem Kind hilft.
- Klare, schriftliche Absprachen mit Lehrkräften.
- Regelmäßig überprüfen: Passt die Maßnahme noch?
Einige Maßnahmen können auch ohne einer LRS-Diagnose durchgeführt werden.
2. Fachliche Förderung – der Schlüssel zum Durchbruch
- Es reicht nicht, „irgendwie durchzukommen“. Dein Kind braucht ein solides Fundament: Rechtschreibmuster, Leseflüssigkeit, Textverständnis.
- Kurze, regelmäßige Einheiten sind viel wirkungsvoller als einmal pro Woche „Drama“.
- Setze auf gehirngerechte, multisensorische Ansätze: Sehen, Hören, Bewegung.
- In meinen Intensivkursen ist genau das der Kern: Wir holen Kinder da ab, wo sie stehen, und sorgen dafür, dass sie schnell erste Erfolgserlebnisse feiern.
3. Emotionales Fundament – damit Lernen wieder Freude macht
- LRS/Dyskalkulie ist nicht nur „Fehler im Heft“. Viele Kinder entwickeln Vermeidungsverhalten, Angst, Scham, Wut oder einen geknickten Selbstwert.
- Förderung muss IMMER auch die emotionale Seite mitdenken! Ein Kind, das wieder an sich glaubt, lernt ganz anders.
- Und das Beste: In meinen Intensivkursen siehst du oft schon nach wenigen Tagen, wie sich das Selbstvertrauen deines Kindes verändert. Kinder, die jahrelang gehemmt waren, blühen auf – sie trauen sich wieder, machen mit und entdecken ihre Stärken neu.
Was Eltern oft berichten:
Nach unseren Intensivkursen sagen Mütter und Väter immer wieder:
„Unser Kind lacht wieder, geht mit mehr Mut an die Aufgaben – und traut sich wieder etwas zu.“
Die Noten verbessern sich, oft sogar in mehreren Fächern.
Deshalb wirken unsere Kurse auf drei Ebenen:
- Fachlich: Rechtschreibmuster, Lesestrategien, Rechenwege – aber gehirngerecht, individuell und immer mit Freude.
- Neurologisch: Wir schaffen neue Lernverbindungen im Gehirn, u.a. gezielt durch Reflexintegration, Gehirntrainings und gezielte Hörtrainings.
- Emotional: Wir stärken Selbstvertrauen und geben jedem Kind das Gefühl: „Du bist mehr als deine Schwäche. Du bist einzigartig und kannst wachsen.“
Kann ich euch unterstützen? Dann vereinbare jetzt ein kostenfreies Beratungsgespräch!
Warum Intensivkurse? – Deine Zeit ist kostbar, und Energie ist nicht endlos
Das macht unsere Intensivkurse besonders:
- Ich weiß aus eigener Erfahrung: Nachmittags, wenn alle müde sind, ist die Kraft für stundenlanges Üben oder Therapietermine oft einfach nicht mehr da.
- Klassische Therapien ziehen sich oft über Monate oder Jahre, die Fortschritte bleiben schleichend – und das Familienleben dreht sich nur noch um die nächste „Sitzung“.
- Mein Ansatz: Effiziente, gehirngerechte Intensivförderung – 4 bis 7 Tage, die echten Wandel bringen können. Danach habt ihr einen klaren Plan, wie ihr eigenständig weitermacht (max. 5 – 10 Min. über einen überschaubaren Zeitraum) – ohne endlose Nachmittage in Wartezimmern.
- Das spart nicht nur Zeit, sondern schenkt euch als Familie wieder mehr Leichtigkeit und echte gemeinsame Momente.
- Fokus auf echte, nachhaltige Entwicklung: Nicht nur Tricks und kurzfristige Lösungen, sondern wirkliches Lesen & Schreiben lernen – für heute UND für die Zukunft, egal wie viel KI die Welt verändert.
- Zusätzlich gibt es noch Unterstützung bspw. regelmäßige Kinder-zooms, digitale Lernplattform …
- In und außerhalb der Ferien buchbar. Ich weiß, wie wichtig Flexibilität ist!
- Eltern werden aktiv eingebunden: Du bekommst einen Fahrplan für den Alltag und weißt genau, wie du dein Kind weiter stärken kannst.
Wichtig: Ein Kurs ist kein Zauberstab – aber ein Intensivkurs kann extrem sinnvoll sein, wenn er:
1. Schnelle Erfolgserlebnisse schafft,
2. Eine klare Strategie für den Alltag vermittelt,
3. Die Eltern anleitet, wie das Kind dranbleibt – und das ist mein Herzensanliegen!
Erfahre mehr zu unseren Intensivtrainings:
Was auf dem Zeugnis steht – und was im Herzen bleibt
Am Ende zählt nicht nur, was auf dem Papier steht.
Wichtig ist, dass dein Kind spürt: „Ich kann das! Ich bin okay, so wie ich bin.“
Das ist die Basis für schulischen und persönlichen Erfolg – und die Energie, die ihr als Familie wiedergewinnt, ist unbezahlbar.
Mini-Checkliste: Welcher Weg passt zu euch?
- Braucht dein Kind sofort Entlastung?
→ Nachteilsausgleich anstoßen (über die Schule/Schulleitung). - Wollt ihr formale Sicherheit?
→ LRS-Test (Schulpsychologe oder Klinik, je nach Ziel). - Geht es um Förderung über das Jugendamt?
→ §35a bedeutet: Teilhabe + seelische Dimension + fachärztliche Stellungnahme (und Nebenwirkungen bedenken). - Wollt ihr langfristig unabhängig werden?
→ Investiert in Förderung, die Grundlagen aufbaut – nicht nur Ausgleich, sondern echte Kompetenzen!
Dein nächster Schritt – Klarheit, Mut & Leichtigkeit für euch als Familie
Melde dich, wenn du Klarheit möchtest – zusammen finden wir den besten Weg für dein Kind.
Lass uns zusammen den Kreislauf aus Frust und Zweifel durchbrechen und den Weg ebnen für schnelle, spürbare Erfolge – mit mehr Selbstvertrauen, mehr Leichtigkeit und mehr echter Familienzeit.
Bayern-Zusatz: Die wichtigsten Leitplanken (wirklich auf den Punkt!)
In Bayern ist die Unterscheidung sehr klar geregelt:
- Nachteilsausgleich: BaySchO §33 (Maßnahmenkatalog ist nicht abschließend; „insbesondere“)
- Notenschutz: BaySchO §34 (z. B. Nichtbewertung Vorlesen/Rechtschreibung)
- Bayern informiert Eltern explizit: NTA ohne Zeugnisvermerk, Notenschutz mit Zeugnisbemerkung (schulberatung.bayern.de)
Wichtig: Es gibt in Bayern (und bundesweit) immer wieder Diskussionen zur Zeugnisfrage – etwa nach der BVerfG-Entscheidung (bundesverfassungsgericht.de). Lass dich nicht verunsichern, sondern frage gezielt bei der Schule oder einer unabhängigen Beratungsstelle nach, falls Unsicherheiten bestehen.
💬 Unsicher, welcher Weg der richtige ist?
Schreib mir einfach oder buch dir einen Kennenlern-Termin. Zusammen finden wir heraus, was deinem Kind wirklich hilft – effizient, individuell und mit ganz viel Herz.
Ich freue mich auf euch.
Herzlichst
Eure Christine
